Ablauf AO-Anschluss
1.
AO-Anschlussgesuch an die zuständige Geschäftsstelle der AOOS senden
2.
Bewilligungsgesuch in der FINMA EHP erstellen und Beilagen hochladen (bitte AOOS Wegleitung Anforderungen an AO-Gesuch und FINMA Erklärvideos beachten)
3.
Zugriffsrecht in der EHP an die AOOS erteilen
4.
Vorprüfung des Bewilligungsgesuchs durch die AOOS
5.
Bei positiver Vorprüfung, Erhalt der AO-Anschlussbestätigung
6.
Einreichen des Bewilligungsgesuchs an die FINMA via EHP
7.
AOOS liefert Ergebnisse aus der Vorprüfung an die FINMA
8.
Mögliche telefonische oder schriftliche Anfragen der FINMA an den Gesuchsteller zum Bewilligungsgesuch
9.
Der Gesuchsteller liefert die Zusatzinformationen via EHP an die FINMA
10.
Erhalt der FINMA Bewilligung und gleichzeitige Einreichung des AO-Anschlussvertrags (rechtsgültig unterzeichnet, in doppelter Ausführung) an die AOOS
11.
Beginn laufende Aufsicht durch die AOOS (Ende der SRO Unterstellung)