Die Aufsichtsorganisation des VSV
An alle angeschlossenen Finanzintermediäre; bitte beachten Sie die aktuell geltenden Sanktionen i.Z.m. der Situation in der Ukraine/Russland.

Über uns
AOOS – Aufsichtsorganisation für Vermögensverwalter und Trustees
Die AOOS hat die Bewilligung als Aufsichtsorganisation (AO) gemäss Finanzmarktaufsichtgesetz (FINMAG) erhalten. Sie wurde vom Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) initiiert, dem nationalen Branchenverband. Der VSV ist alleiniger Aktionär der AOOS.
Am 1. Januar 2020 ist das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) in Kraft getreten und Vermögensverwalter und Trustees müssen seither bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA eine Bewilligung beantragen und werden durch eine zugelassene Aufsichtsorganisation (AO) beaufsichtigt. Diese laufende Aufsicht überwacht die Geschäftstätigkeit der ihr angeschlossenen Vermögensverwalter und Trustees im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Bewilligungsvoraussetzungen. Die AO wird ihrerseits von der FINMA bewilligt und beaufsichtigt.
Die AOOS wurde mit dem Zweck gegründet, eine AO gemäss FINIG als Dienstleistung speziell für Vermögensverwalter und Trustees zu betreiben. Die Gesellschaft bezweckt darüber hinaus den Betrieb einer Selbstregulierungsorganisation nach dem Geldwäschereigesetz (GwG). Um diesen Auftrag mit höchster Servicequalität zu erfüllen, ist spezifisches Branchenwissen notwendig. Mitarbeitende mit langjähriger Erfahrung in der Beaufsichtigung von Vermögensverwaltern und Trustees sowie erprobten Aufsichtsmethoden und -technologien gewährleisten dies.
Die AOOS verfolgt den Grundsatz, wonach Aufsichtsprozesse schlank und effizient gestaltet sein müssen. Gleichzeitig muss im Interesse aller Finanzdienstleister und ihrer Kunden eine wirksame Aufsicht gewährleistet werden. Die AOOS steht im Dienst des Finanzplatzes Schweiz und des Anlegerpublikums, welche von einer kompetenten und leistungsfähigen AO profitieren. Die AOOS agiert unabhängig.
Die AOOS wird damit zum Eckpfeiler der Vermögensverwalter und Trustees bei der Umsetzung der Vorgaben von FIDLEG, FINIG und GwG.
Verwaltungsrat
Patrick Dorner, Präsident
Raoul Sidler, Vizepräsident
Frank Juliano, Mitglied
Geschäftsleitung
Ralph Frey, Geschäftsführer
Roberta Poretti Schlichting, Mitglied der Geschäftsleitung
Henri Corboz, Mitglied der Geschäftsleitung
Aufsichtsträger
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Für Vermögensverwalter und Trustees
Beitritt zur AOOS
Die Informationen für einem Anschluss finden Sie hier. Gerne stehen Ihnen die Regionalbüros der AOOS für weitere Fragen zur Verfügung.
Vermögensverwalter und Trustees, die Ende 2019 einer SRO angeschlossen waren und neu gemäss FINIG einer Bewilligungspflicht unterstehen, müssen ihr Bewilligungsverfahren bis spätestens am
31. Dezember 2022 elektronisch über die FINMA eigene Erhebungs- und Gesuchsplattform EHP eingeleitet haben.
2023 neu in den Markt eintretende, gewerbsmässig tätige Vermögensverwalter und Trustees müssen die FINIG Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen und ihr Bewilligungsgesuch über die EHP einreichen. In der EHP kann die Aufsichtsorganisation AOOS ausgewählt werden. Nach erfolgter positiver Vorprüfung und Erhalt der Anschlussbestätigung durch die AOOS schaltet der Vermögensverwalter/Trustee das Bewilligungsgesuch der FINMA frei. Ab Erhalt der FINMA Bewilligung beginnt die laufende Aufsicht durch die AOOS.
Die Trägerschaft
VSV – Branchenverband für Vermögensverwalter und Trustees
Vermögensverwalter und Trustees, die von der AOOS beaufsichtigt werden, können weiterhin Mitglied des Verbandes Schweizer Vermögensverwalter (VSV) bleiben und von den Leistungen des Berufs- und Branchenverbandes profitieren ...
FIDLEG und FINIG
FIDLEG und FINIG – Neue Finanzmarktregulierung für Finanzinstitute
Mit der neuen Finanzmarktregulierung hat die Schweiz die Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere für Vermögensverwalter und Trustees, und die Vorgaben an das Geschäftsverhalten neu geregelt. Das Regulierungspaket ist per 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es besteht aus dem …
Dokumente
SRO
AOOS SRO Formular Zusatzangaben
AOOS SRO Formular Strafverfahren
AOOS Aufsichts- und Prüfkonzept
PRÜFGESELLSCHAFTEN
AOOS Wegleitung Zulassung Prüfgesellschaften und leitende Prüfer AO und SRO
AOOS Arbeitsvorlage Gesuch Erstzulassung AO und SRO
AOOS Wegleitung zur Aufsichtsprüfung AO und SRO
AOOS Musterprüfbericht AO und SRO
AOOS Liste zugelassene Prüfgesellschaften und leit. Prüferinnen und Prüfer

Wichtige Termine
2020
1. Januar
FIDLEG und FINIG treten in Kraft
30. Juni
Meldeprozess: Vermögensverwalter und Trustees, die heute einer SRO angeschlossen sind und neu gemäss FINIG der Bewilligungspflicht unterstehen, müssen sich bis am 30. Juni 2020 bei der FINMA melden. Der Meldeprozess bei der FINMA wird über die FINMA-eigene Datenplattform EHP abgewickelt.
31. Dezember
Wer heute der SRO des VSV angeschlossen ist, wird bis Ende 2020 in die SRO von AOOS übertreten und sich bis Ende 2022 der neu gegründeten Aufsichtsorganisation AOOS anschliessen können.
2022
31. Dezember
Bewilligungsprozess: Vermögensverwalter und Trustees müssen bis zum 31. Dezember ein Bewilligungsverfahren, welches elektronisch über die FINMA-eigene Datenplattform EHP abgewickelt wird, abgeschlossen haben.

Kontakt
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per Telefon, per E-Mail oder via Kontaktformular zur Verfügung.
AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht
Clausiusstrasse 50
8006 Zürich
AOOS - Société anonyme suisse de surveillance
Rue Du-Roveray 14
1207 Genève
+41 22 343 40 00
infogeneve@aoos.ch
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Via Landriani 2A
6900 Lugano
+41 91 940 40 00
infolugano@aoos.ch