Die Art. 74 ff. FIDLEG sehen zur Erledigung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern ein Vermittlungsverfahren von einer Ombudsstelle vor. Daher müssen sich Finanzdienstleister einer vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD anerkannten Ombudsstelle anschliessen.