Die AOOS lässt die von ihr anerkannten Prüfgesellschaften und deren leitende Prüferinnen und Prüfer zur Durchführung von Aufsichtsprüfungen zu. Die Voraussetzungen für die Zulassung sind in den Gesetzen und der Verordnung über die Aufsichtsorganisationen in der Finanzmarktaufsicht (AOV) geregelt.