Zuge­lassene
Prüf­gesellschaften

Zugelassene Prüfgesellschaften

Die AOOS lässt die von ihr anerkannten Prüfgesellschaften und deren leitende Prüferinnen und Prüfer zur Durchführung von Aufsichtsprüfungen zu. Die Voraussetzungen für die Zulassung sind in den Gesetzen und der Verordnung über die Aufsichtsorganisationen in der Finanzmarktaufsicht (AOV) geregelt.

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Leitende Prüfer

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AOOS Wegleitung Zulassung Prüfgesellschaften und leitende Prüfer AO und SRO

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AOOS Arbeitsvorlage Gesuch Erstzulassung AO und SRO

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AOOS Wegleitung zur Aufsichtsprüfung AO und SRO

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AOOS Musterprüfbericht SRO

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